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AGB Lisa Lüthi Photography

Geltungsbereich

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Lisa Lüthi (nachfolgend „Fotograf“). Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen Zustimmung von Auftraggeber und Fotograf in Schriftform.

2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden. 

3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen. 

 

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden 

4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen. 

5) Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig. 

6) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.). 

7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen. 

9) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial. 

10) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln. 

11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt. 

12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. 

13) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung. 

14) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind. 

15) Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form. 

 

Nutzungsrechte

16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur privaten Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. 

17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen. 

18) Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren. 

19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 

20) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. 

21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden. 

22) Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmte Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit zu bezahlen wäre. 

23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden. 

 

Haftung

24) Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. 

25) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen. 

26) Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten. 

27) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials. 

 

Honorar 

28) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist am Tag des Fotoshootings geschuldet (dies via Barzahlung oder Vorauskasse). Damit decken sich auch die finanziellen Vorleistungen bei grossen Produktionen.

29) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 

30) Die digitale Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) ist für alle Fotos inbegriffen. Aufwändigere Produktionen wie komplette Beauty Retuschen werden gesondert in Rechnung gestellt. 

31) Wenn eine Stornierung des Auftrages weniger als 24h vor dem Shooting Termin erfolgt, ist das vereinbarte Honorar gänzlich geschuldet.

32) Das Honorar (gemäss Ziffer 28) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird. 

Gutscheine

33) Für Online Gutscheine wird dem Kunden die Bestellung per E-Mail bestätigt. Die Gutscheine werden mittels Rechnung innert zwei bis drei Arbeitstagen nach Zahlungseingang, als PDF-Datei per E-Mail oder per Post zugestellt.

34) Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beträgt drei Jahre ab Ausstellung. In diesem Zeitraum liegt das Risiko von Preissteigerungen für die Dienstleistung bei Lisa Lüthi Photography. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können Gutscheine gegen einen Aufpreis von CHF 25,- pro Kalenderjahr weiterhin eingelöst werden. Die Gutscheine können nicht umgetauscht oder erstattet werden.
35) Liegt der Wert des Gutscheins über demjenigen der gewünschten Dienstleistung, so besteht kein Anspruch auf Auszahlung des nicht beanspruchten Wertes des Gutscheins und verfällt der Restsaldo ersatzlos.

36) Bei Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von Lisa Lüthi Photography mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und wird sofort nach dem Einlösen von Lisa Lüthi Photography entwertet und abgebucht.
37) Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens Lisa Lüthi Photography, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob die entsprechende Gutscheinnummer wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.

38) Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. In diesem Fall verfallen noch nicht eingelöste E-Gutscheine ersatzlos.
Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens Lisa Lüthi Photography, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Betrug bzw. Betrugsversuch) in die Wege geleitet werden.

Die Geltendmachung von Schadenersatz durch Lisa Lüthi Photography bleibt vorbehalten.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht 

39) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. 

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